Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Die folgenden allgemeinen Miet- und Servicebedingungen sind Bestandteil sowohl aller Miet- und Serviceangebote als auch aller Miet- und Serviceverträge zwischen Ti-Bike und dem jeweiligen Vertragspartner (im folgenden Kunde) und finden in ihrer jeweils gültigen Form auch für alle künftigen Verträge Anwendung.
Von diesen allgemeinen Miet- und Servicebedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Kunden. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich und für jeden Fall widersprochen. Die Angebote von TI-BIKE sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Mietvertrag bzw. eine Beauftragung für Dienstleistungen kommt erst durch eine Buchung zustande. - Mietgegenstand / Leistungen
Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung der in der Auftragsbestätigung angeführten Räder. TI-BIKE behält sich das Recht vor, die im jeweiligen Vertrag genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen. - Mietzeit und Mietgebühr / Preise für Dienstleistungen
Die Mietzeit wird im Vertrag festgehalten. Angefangene Tage zählen voll. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Bereitstellung bzw. dem Zeitpunkt der Auslieferung vom Lager von TI-BIKE und endet bei der Rücklieferung ins Lager von TI-BIKE. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte bei TI-BIKE über die ursprünglich im Auftrag oder Lieferschein vereinbarte Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Von einer Verlängerungsabsicht der vereinbarten Mietzeit muss der Kunde TI-BIKE ohne schuldhaftes Zögern in Kenntnis setzen. Die Mietgebühr richtet sich, wenn nicht anders vereinbart, nach der jeweils gültigen Preisliste und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr. Die Preise für Dienstleistungen richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, wenn nicht anders vereinbart.
- Gebrauch der Mietsache
Der Kunde verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache. Der Kunde bestätigt durch den Mietvertrag, mit dem ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache vertraut zu sein.
Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Eine Untervermietung der Geräte ist nicht erlaubt. Der Kunde hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. - SORGFALTSPFLICHT:
Die Mietgegenstände sind direkt nach Übernahme zu kontrollieren, und Beanstandungen sind zu melden an tibike4you@gmail.com
Während der Ausleihdauer trägt der Mieter die Verantwortung für die Mietgegenstände
Eventuelle Beanstandungen müssen innerhalb der erste Stunde nach Übernahme erfolgen. Nicht gemeldete Schäden werden als vorsätzlich angesehen und (auch nachträglich) in Rechnung gestellt. Werden Schäden nicht gemeldet, so kann der Mieter auch für Folgeschäden (z. B. Ausfall wegen Reparatur) haftbar gemacht werden. Normale Verschleißerscheinungen sind von der Schadenersatzpflicht ausgenommen.
- Haftung des Kunden bei Vermietung
Der Kunde haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Transportschäden, Feuer- und Wasserschäden, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Kunde. Im Falle eines Totalschadens hat der Kunde ungeachtet des aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl. Beschaffungskosten zu ersetzen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Kunde verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und TI-BIKE zu benachrichtigen.
- Stornierung
Bis 1h vor Mietbeginn möglich; 90% werden auf die ursprüngliche Zahlungsart rückbezahlt. Der meist manuelle Vorgang kann einige Tage in Anspruch nehmen. - Rückgabe der Mietsache
Der Kunde hat auf seine Kosten und Gefahr die Mietgeräte nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an TI-BIKE zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe hat der Kunde TI-BIKE jeden daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Kunde unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche TI-BIKE für die Zeit, die für die Instandhaltung und Reparatur erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten. Verzichtet der Kunde auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme der Mietsache bei Rückgabe, erkennt er die von TI-BIKE erstellte Bestandsaufnahme an. - HAFTUNGSAUSSCHLUSSDie Nutzung der zur Verfügung gestellten E-Bikes erfolgt auf eigene Gefahr sowie auf eigenes Risiko. Der Mieter übernimmt nach Annahme/Übernahme die volle Haftung der Mietgegenstände, bei vorsätzlicher sowie grober Fahrlässigkeit ist diese Haftung unbeschränkt.
Sicherer Umgang mit Fahrrädern gilt als Voraussetzung zur Inbetriebnahme der Bikes. Der Mieter ist angehalten, sich im Vorfeld (Infomail) mit der Inbetriebnahme und Bedienung der Räder auseinanderzusetzen.
Die Räder dürfen nur auf die für ihren Einsatzzweck bestimmten Straßen befahren werden. (Blaue oder Rote Bikerouten, je nach Ausführung)
Der Vermieter haftet nicht für Personen-, Sach- und Transportschäden. Für verlorene oder beschädigte Wertsachen, Ausweise, Handys, Kameras etc. wird ebenfalls keinerlei Haftung übernommen. Jeder Mieter haftet zudem für alle durch ihn/sie verursachte Schäden gegenüber Dritten.
Fehlende oder kaputte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Der Mieter sollte über eine eigene gültige Haftpflichtversicherung verfügen.
Bei Diebstahl des E-Bikes während der Vermietung haftet der Mieter mit einer Selbstbeteiligung in der Höhe von 1000 EUR, sofern das E-Bike an einem festen Gegenstand angekettet war, und nach Vorlage einer polizeilichen Diebstahlsanzeige.
Der Mieter überzeugt sich bei Mietbeginn von der Vollständigkeit der Ausrüstung, von Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der E-Bikes, und teilt eventuelle Mängel unverzüglich mit. Eine grobe Sichtprüfung sicherheitsrelevanter Teile und Baugruppen führt der Mieter vor Inbetriebnahme selbständig durch. Fällt ein offensichtlicher Mangel auf (Reifendruck unzulässig, Widerstand am Bremshebel zu gering, Schleifgeräusche, etc.), darf die Fahrt nicht angetreten und der Vermieter unverzüglich kontaktiert werden. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln.
Eine Haftung des Vermieters für Sachschäden wird hiermit ausgeschlossen, soweit sie nicht auf eine grobe Pflichtverletzung des Vermieters zurückzuführen sind.
Die Nutzung eines E-Bikes unter Alkohol oder Drogeneinfluss ist strengstens untersagt.
Die Bikemiete und Nutzung der Räder ist nur für volljährige Personen vorgesehen!
Der Mieter bestätigt, dass er mit der Bedienung eines E-Bikes vertraut ist. Die Straßenverkehrsordnung ist einzuhalten!
Sicher E-Bike fahren – dem Mieter wurde die Benutzung eines Helmes nahegelegt, dieser ist Teil der
Mietausrüstung.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der verbleibenden Bedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt.

